Blizzard gegen Bossland-Buddy: 2:0

Blizzard vs Bossland

Blizzard vs Bossland

Blizzard hat regelmässig Ärger mit Bots für Diablo 3 oder World of Warcraft. In Deutschland prozessiert Blizzard nun schon seit Jahren gegen die verantwortliche Bossland GmbH und konnte hier in den letzten Monaten zwei Siege verbuchen, zuletzt am 12.01.2017. Beim ersten Urteil ging es um Reverse-Engeneering, welches teilweise verboten wurde. Nun liegt endlich die Begründung für das zweite Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Januar vor. Das Urteil hat schlanke 47 Seiten. Ihr müsst nicht alles lesen, wir fassen das für Euch zusammen, am Ende erhaltet Ihr noch weitere Infos welche über diesen konkreten Fall hinausgehen

Das Gericht hat festgestellt, dass die Spieler regelmässig zwei Verträge abschließen: Einmal mit dem Händler der die Software verkauft, einmal mit dem Spieleanbieter zu dessen Nutzungsbedingungen das Spiel gespielt werden darf. Hier war es wichtig für Blizzard, dass der Bundesgerichtshof die AGB von Blizzard als wirksam anerkannt hat. Blizzard darf also bei seinen Spielen, wenn die AGB in Ordnung sind, den Einsatz von Bots oder anderen Programmen verbieten.

Zitat: Das Berufungsgericht hat angenommen, unter Würdigung aller Umstände einschließlich der Interessen der Beteiligten, behindere die Beklagte zu 2 die B. gezielt. Der Vertrieb der Buddy-Bots führe dazu, dass die B. ihre Leistung nicht mehr in unverfälschter Weise und durch eigene Anstrengungen in angemessener Weise am Markt zur Geltung bringen könne und sie zudem erheblichen wirtschaftlichen Schaden nehmen könne.

Der wirtschaftliche Erfolg des Spiels „World of Warcraft“ beruhe darauf, dass die Spieler bei diesem Spiel zueinander in Wettbewerb träten und sich dabei an die für alle gleichermaßen geltenden Spielregeln halten müssten. Zu diesen Spielregeln gehöre das Verbot der Verwendung von Bots. (…) Durch den Vertrieb der Buddy-Bots nutze die Beklagte zu 2 das von der B.angebotene Spiel „World of Warcraft“ für eigene Zwecke aus. Zugleich untergrabe und verändere sie damit das Spiel, weil unehrliche Spieler die Buddy-Bots unter
Missachtung der geltenden Spielregeln in das Spiel einbänden.
Die B.könne das Spiel daher nicht mehr in seiner ursprünglichen Form vermarkten.

Die Verärgerung und Enttäuschung der sich regelkonform verhaltenden Spieler könne dazu führen, dass sie von der Teilnahme an dem Spiel Abstand nähmen und die B. dadurch erhebliche Einnahmeverluste erleide. Diese Beurteilung hält den Angriffen der Revision stand.

Kurz: Der Einsatz von Bots ist hier nicht erlaubt weil das Blizzard schadet. Man muss hier wissen, dass Zivilgerichte regelmässig keine moralischen Bewertungen vornehmen, sondern nur aufgrund gesetzlich geregelter Ansprüche tätig werden können. Die Frage der Moral bleibt hier aussen vor, es geht nur um den möglichen oder konkreten wirtschaftlichen Schaden den Blizzard durch den Einsatz von Bots erleidet.

Natürlich: Um die Ecke ist dann doch eine moralische Bewertung enthalten, nämlich jene der Spieler die das Spiel lieber nicht spielen wenn Bots oder zuviele davon unterwegs sind.

Im Ergebnis stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Bossland den Vertrieb von Blizzards Spielen gezielt behindere und auch die Schutzvorkehrungen durch „Warden“ mit Hilfe der Software „Tripwire“ unterläuft oder das zumindest versucht. Damit stehen Blizzard Unterlassungsansprüche und ggf. Schadenersatzansprüche gegenüber Bossland zu.

Wirtschaftliche Bedeutung des Urteils

Das Urteil reicht deutlich über Diablo 3 und WoW hinaus oder auch über Blizzards Belange hinaus. Es gibt eine Vielzahl von Bots oder Cheat-tools, z.B. Aimbots für Chars die kein Auto-aim haben, für alle möglichen Spiele (Overwatch, Hearthstone etc.) die von Bossland oder anderen Firmen vertrieben werden. Für diese Firmen könnte es nun eng werden da sie sich zumindest in Deutschland in einer rechtlichen No-Go Zone befinden. Blizzard selbst hat nicht nur in Deutschland Klage gegen Bossland eingereicht, sondern auch im Vereinigten Königreich und auch kürzlich in den USA, wo sie Bossland auf 8,7 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt haben. Zwar ist das deutsche Urteil in keiner Weise für US-amerikanische Gerichte bindend, aber ein wichtiges Indiz ist es trotzdem, denn deutlich unterschiedlich sind die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch in den westlichen Ländern nicht. Die erste Verhandlung ist dort am 10. April 2017.

Was haltet Ihr davon? Diese Rechtsstreitigkeiten kosten Blizzard eine Menge Geld. Ist das Geld gut investiert?