Der Richter Charles Shaw folgte allerdings der Rechtsauffassung von Blizzard Entertainment, wonach das Tool sowohl Teile der Endbenutzerlizenz als auch des US-Copyrightgesetzes Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verletze. Durch das Urteil wird der weitere Vertrieb von BnetD damit untersagt.
Doch was ist nun eigentlich BnetD, werden sich wohl viele fragen, wir hatten bereits vor einiger Zeit davon berichtet, dazu nutzt bitte unser Newsarchiv mit dem Suchbegriff BnetD, da die Anzahl der News zu dem Thema doch recht hoch ist, aber auch dazu nochmal ein Zitat von Heise.de, was BnetD eigentlich ist
Mit diesem Programm ist es möglich, Online-Matches von Spielen wie etwa dem Rollenspiel Diablo II zu hosten, ohne dabei die Battle.net-Server von Blizzard in Anspruch zu nehmen. Als Argument für den Vertrieb des Programms gab der Internet-Provider an, dass die Wettbewerbe auf den Blizzard-Portalen von Cheatern durchsetzt seien und man Spielern lediglich die Möglichkeit eines fairen Kampfes eröffnen wolle.
Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte Blizzard Klage gegen BnetD eingereicht, auch darüber berichtete Heise, was das nun noch für weitere Konsequenzen haben wird, wird die Zeit zeigen. Ein sehr großes Defizit des Programms war wohl, dass man auch mit illegalen Kopien auf der Plattform spielen konnte.
Ein Dankeschön für das Melden der News geht an Blitsa, Seba.B und Tuvok.