Blizzard vs. Bossland: 4:0

Blizzard vs Bossland

Blizzard vs Bossland

Als wäre das Urteil des Bundesgerichtshofs die Initialzündung gewesen, konnte Blizzard in seinem Kampf gegen Cheatsoftware, wir berichteten, zwei weitere Siege verbuchen.

Zunächst wurde die Bossland GmbH von einem kalifornischen Bezirksgericht in den USA zu einer Schadenersatzzahlung von rund 8,6 Millionen Dollar wegen des Anbietens und des Verkaufs ihrer Cheatsoftware für diverse Blizzardspiele, unter anderem Diablo 3, verknackt. Dabei ging das Gericht von etwas über 40.000 verkauften Cheats aus und setzte für jede Programmkopie $200 Schadenersatz an. Das Urteil kann hier bei heise.de abgerufen werden.

Darüber hinaus beglückt Blizzard seine Besucher aus dem Vereinigten Königreich mit folgender Meldung:

Blizzard: Am 16.03.2017 gestanden die beiden Geschäftsführer der Bossland GmbH, Herr Zwetan Letschew und Herr Patrick Kirk im Rahmen des Verfahrens vor dem High Court of England and Wales, zu, dass der Verkauf ihrer Software mit Namen Honorbuddy, Demonbuddy, Hearthbuddy, Stormbuddy und Watchover Tyrant an Einwohner des Vereinigten Königreichs eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Blizzard und einen Anreiz für Spieler von Blizzards Spielen darstellt, die mit Blizzard getroffenen Vereinbarungen (Anm. der Red: AGB und Co.) zu brechen. Entsprechend ist Bossland und seine Geschäftsführung nicht mehr berechtigt, ihre Software Einwohnern des Vereinigten Königreichs anzubieten oder zu verkaufen.

Englisches Original:

“On 16th March 2017, Bossland GmbH, and its directors Mr Zwetan Letschew and Mr Patrick Kirk admitted, in and for the purposes of proceedings before the High Court of England and Wales, that the sale of its software which it sells as Honorbuddy, Gatherbuddy, Demonbuddy, Hearthbuddy, Stormbuddy and Watchover Tyrant, to any person resident in the United Kingdom, constitutes an infringement of Blizzard’s intellectual property rights and an inducement to players of Blizzard’s games to breach their agreements with Blizzard. Accordingly, Bossland and its directors are no longer permitted to advertise or offer for sale such software to UK residents.”

Damit Sieg auf ganzer Linie für Blizzard? Jein. Die Firma Bossland hatte ihr Geschäftsmodell offen dargestellt und war juristisch dingfest zu machen. Die ganzen anderen Ersteller von Cheatsoftware wie T-Hud und Co. müssen sich nun zwar warm anziehen, könnten jedoch den genannten Jurisdiktionen einfach dadurch entkommen, dass sie ihre Dienste aus einem fernen Inselstaat anbieten, mit einem schönen Briefkasten an einem Strandhaus unter blauem Himmel.

Klar ist jedenfalls – dies nun von drei Gerichten aus unterschiedlichen Rechtskreisen festgestellt, dass derartige parasitäre Software illegal und für das Spiel schädlich ist. Für die jetzigen und zukünftigen Entwickler von Cheatsoftware ist das Eis daher dünn geworden. Alle drei Urteile sind, hier schließt sich der Kreis, eine Initialzündung für den Kampf von Spieleherstellern gegen Anbieter von Cheatsoftware. Nun gibt es entsprechende Urteile hoher und höchster Gerichte und damit die Möglichkeit, das Anbieten und den Verkauf von Cheatsoftware gegebenenfalls rechtlich zu verfolgen und in Zukunft schneller zu unterbinden.

Was meint Ihr? Over und Out für Cheatsoftware? Werden sich die zahlreichen anderen Anbieter von Cheatsoftware nun zurückziehen und Aufhören? Oder gehen sie doch auf eine Insel? Spieler jedenfalls sind nun gewarnt.