Mit der Regierungsmehrheit von SPD und Grünen hat der Bundestag heute das neue Jugendschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundesrates und soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Vor allem werden die Kompetenzen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erweitert, die zukünftig für alle Medien mit Ausnahme des Rundfunks zuständig sein wird und zukünftig auch ohne Antrag ein Indizierungsverfahren einleiten kann. Darüber hinaus sollen Medien unabhängig von einer Indizierung mit Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden, wenn sie den Krieg verherrlichen oder Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Computerspiele werden ebenso wie Filme mehrstufige Altersfreigaben erhalten, die im Gegensatz zur bisher freiwilligen USK-Kennzeichnung für den Handel verbindliche Abgabeverbote an Jugendliche bedeuten.
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