Pop Up Windows, die sich öffnen, wenn man eine Webseite verlässt bzw. verlassen will, sind illegal, so entschied kürzlich das Landgericht Düsseldorf. Solche Werbemaßnahmen sind sittenwidrig und somit wettbewerbsrechtlich unzulässig (Urteil vom 26.3.2003).
Wie der düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Strömer berichtet, wurden solche Pop Up Fenster mit unerwünschten Spam Mails verglichen. Ein Pop Up Window, dass sich beim verlassen der Seite öffnet und den Nutzer, gegen seinen Ausdrücklichen Willen mit Werbung konfrontiert ist somit wettbewerbswidrig und den unmittelbaren Wettbewerbern steht ein Unterlassungsabspruch zu.