Ein Hoffnungsschimmer zeichnete sich am Himmel vieler MMORPG Spieler ab, als eBay Ende Januar ein Verbot für den Handel mit virtuellen Gegenständen bekannt gab – in Amerika und Großbritannien.
Dr. Andreas Lober ist Rechtsanwalt der Kanzlei SchulteRiesenkampff in Frankfurt. Sein Spezialgebiet ist IT-Recht, insbesondere Rechtsfragen rund um virtuelle Welten und Computerspiele bilden einen Schwerpunkt in seiner Arbeit. Rechtsanwalt Dr. Lober erklärt gegenüber inGame, warum hierzulande der Handel mit virtuellen Gütern und Spieler-Accounts weiterhin möglich ist und wo angesetzt werden muss, um etwas zu ändern.
Die Wellen schäumen hoch in der Spieler-Community, wenn es um den Verkauf von virtuellen Gegenständen geht. Viele Spieler lehnen dies strikt ab. Dennoch hat sich ein floriender Markt gebildet. So manch einer, der den Handel mit virtuellen Gegenständen nicht mag, kauft heimlich doch Gold oder besorgt sich einen hoch gezüchteten Charakter.
eBay versucht nun diesem Phänomen einen Riegel vorzuschieben. Für die Spieler wird dies nicht viel ändern: Wer virtuelle Güter kaufen möchte, kann dies auf zahlreichen spezialisierten Seiten nach wie vor tun. Auch wenn es einige Hersteller – allen voran Blizzard – stört: Bisher hat es noch keiner erfolgreich geschafft, den Handel mit virtuellen Gegenstände zu unterbinden. Die Spieler haben nun einmal im Spiel Gold und Gegenstände und können diese auch übertragen. Die Eigentumsfrage stellt sich dabei eigentlich gar nicht, denn was der Spieler im Spiel tut, wird von der Spielmechanik ausdrücklich zugelassen. Die Frage ist nur, ob Blizzard & Co. verbieten können, dass irgendwo im echten Leben auch echtes Geld dafür bezahlt wird. Ein solches Verbot müsste aber in den Endnutzerlizenzbedingungen (EULAs) oder Spielregeln enthalten sein, die wiederum nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen sind. Man spricht hier von AGB-Kontrolle. Ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von World of Warcraft und anderen Spielen wirksam sind, ist aber aus den unterschiedlichsten Gründen schon nach der AGB-Kontrolle höchst fraglich. Hinzukommt, dass auch das Wettbewerbsrecht Handelsverboten grundsätzlich kritisch gegenübersteht. Im Zweifel muss der Betreiber beweisen, dass der Handel das Spiel schwer schädigt.
An den eben dargestellten rechtlichen Hürden eines Verbotes des Handels mit virtuellen Gegenständen dürfte es auch liegen, dass die Betreiber von MMORPGs bisher vor Prozessen zurückgeschreckt sind. Würden sie versuchen, die Handelsplattformen durch Gerichtsentscheidung lahm zu legen, könnte der Schuss nach hinten losgehen: Wenn ein Gericht nicht Blizzard, sondern den Händlern Recht geben würde, dürfte es auch schwierig werden, Spieler aus dem Spiel auszuschließen, weil sie mit Items handeln. Dass in Deutschland ein Gesetz erlassen wird, das den Handel verbietet, ist derzeit wohl nicht zu erwarten. In Korea werden solche Fragen aber diskutiert.
Wenn Herstellerfirmen also den Handel mit virtuellen Gegenständen eindämmen wollen, werden sie also andere Strategien finden müssen. Bei eBay beruft sich Blizzard gerne auf Markenrecht, dies ist aber ebenfalls zweifelhaft. Daher wird man wahrscheinlich den Handel mit virtuellen Gegenständen nur verhindern können, wenn bereits die Designer das Spiel so ausrichten, dass überhaupt kein Interesse mehr daran besteht. Kurzum: Langwierige Phasen, in denen der Spieler immer wieder dasselbe machen muss, dürfen dann nicht mehr im Spiel zu finden sein. Wenn das Spielen selbst Spaß macht und keine Arbeit ist, wird kaum jemand ein großes Interesse am Handel mit virtuellen Gegenständen haben – außer in virtuellen Welten wie Second Life, die speziell darauf ausgerichtet sind.
Ein Sonderproblem sind wertvolle Gegenstände, die durch Drittprogramme dupliziert werden und genau genommen liegt dabei das Problem nicht darin, dass diese Gegenstände gegen Geld veräußert werden. Das Problem ist, dass sie überhaupt existieren. Sofern die Nutzungsbedingungen und die Regeln des Spiels gut formuliert sind (was leider nicht immer der Fall ist), ist dies illegal. Die durch solche Drittprogramme geschaffenen Gegenstände wieder aus dem Spiel zu ziehen, ist in den meisten Fällen aber schon aus technischen Gründen kaum möglich. In kaum einem Fall wird man konkret nachweisen können, welches der duplizierte Gegenstand ist. Das Programm wird in den meisten Fällen nicht wissen, welches magische Schwert das Original und welches die Kopie ist. Und selbst wenn man dies herausfinden könnte: Soll derjenige, der gutgläubig einen solchen Gegenstand erworben hat (als Geschenk, gegen Spielgeld oder gegen echtes Geld) diesen wieder hergeben müssen? In der realen Welt jedenfalls ist der gutgläubige Käufer – außer bei gestohlenen Gegenständen – geschützt. So halten es momentan auch MMORPGs.
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bm