Mit Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes müssen besonders die aktiven Fans von Kazaa & Co. damit rechnen, unliebsamen Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen. Und das kann ganz schön teuer werden. Denn wer über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Songs zum Download anbietet, riskiert nun hohe Geldstrafen und drastische Schadenersatzforderungen.
Jede Bereitstellung einer MP3 File kann damit ziemlich gefährlich werden. Ihr verstoßt damit sogar gegen 2 Gesetze:
Natürlich gibt es, wie in jedem Gesetz, einige Schlupflöcher. So dürft Ihr z.B. alte Sicherheitskopien für private Zwecke weiterkopieren. Hier existiert kein Kopierschutz mehr!
Eins der größten „Probleme“ ist das man keine private Sicherungskopie mehr anlegen darf, sobald die CD einen Kopierschutz beinhaltet.