Nach den tragischen Ereignissen in Erfurt ist eine hitzige Diskussion über das Verbot von nach Ansicht von Politikern „gewaltverherrlichenden“ PC-Spielen entstanden. In diese Diskussion schaltet sich nun ein Fachmann für EU-Recht ein. Nach der Meinung von Professor Karl Albrecht Schachtschneider ist die deutsche Indizierungspraxis möglicherweise nicht mit EU-Recht vereinbar. Die deutsche Regelung, stellt der Professors der Universität Nürnberg-Erlangen fest, störe den europäischen Binnenmarkt.
In dem vom Fachblatt „Markt für Computer und Videospiele“ ( MCV ) in Auftrag gegebenen Vorgutachten stellt der Professor fest, dass es zu klären gelte, ob der Jugendschutz so wichtig ist, dass er die Einschränkung des freien Warenverkehrs rechtfertige.
Als Fazit könnte man daraus ziehen, daß uns also die Politiker schützen werden, obwohl wir gar nicht geschützt werden wollen, aber die Wirtschaft sich noch nicht sicher ist, ob wir überhaupt wichtig genug sind um geschützt zu werden, da wir ja damit den Binnenmarkt ruinieren. Öhm, ja. Keine weiteren Fragen 🙂
Wer den ganzen Artikel lesen möchte, kann dies hier tun. Danke für die Information @ Frosti