Hier berichteten wir bereits über das kürzlich von eBay eingeführte Handelsverbot in den USA von virtuellen Gegenständen über die Plattform des Online-Auktionshauses. Von diesem Verbot ist nun auch Großbritannien betroffen. Im Gegensatz zu den beiden Ländern wird eBay die Versteigerung virtueller Gegenstände in Deutschland und in China jedoch nicht verbieten, wie Golem.de im Gespräch mit einem eBay-Pressesprecher erfahren konnte.
Die rechtliche Lage in Deutschland und China gibt keine Veranlassung für ein Versteigerungsverbot virtueller Waren. Dies kommt vor allem vielen Unternehmen in China entgegen, deren Geschäftsmodell auf den Verkauf virtueller Waren basiert.
Die neue politische Leitlinie eBays wurde demnach nicht freiwillig gewählt. Die eigene Einnahmequelle durch Versteigerungen virtueller Gegenstände steht nach wie vor im Vordergrund. Eine freiwillige Regelung zum Verbot wäre schließlich auch in Deutschland und China möglich gewesen.