Gestern hat der deutsche Bundestag Pläne zur Neuregelung des Urheberschutzes verabschiedet. Mit überragender Mehrheit aller großen Fraktionen stimmte das Parlament einem Gesetzentwurf des Bundesregierung zu. Nötig ist in den Augen der Regierung dieser Schritt, um die Gesetze der Entwicklung anzupassen und vor allem um sie an die EU Richtlinen des Urheberrechts anzupassen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte im Verlauf der Debatte, dass es zwar immer noch erlaubt sei kopiergeschützte Werke in einem internen Netzwerk, vor allem zu Studienzwecken oder für schulische Projekte zu speichern, aber die Speicherung „im Internet“ sei nicht mehr gestattet, auch nicht zu Zwecken der Datensicherung oder zu schulischen Zwecken. Ausgenommen aus der Regelung sollen Schulbuchverlage sein und Filme, die älter als 2 Jahre sind und zu Studienzwecken verwendet werden. Das neue Gesetzt ist vorerst befristet bis zum Ende 2006.