Reale Strafe für virtuellen Diebstahl in Onlinespiel

Wer kennt die Warnungen vor Dieben, die einem die Ausrüstung der Charaktere klauen nicht? Manch einer mag auch schonmal auf Password-Klau-Aktionen hereingefallen sein – oder wie in dem Fall, der jetzt der vor dem Augsburger Amtsgericht landete, von angeblichen Freunden bestohlen worden sein.

Wie bei Diablo hat man auch bei Metin2 die Möglichkeit, seine Charaktere auszurüsten und dadurch zu verbessern. Ein 16jähriger hat in dem Fall bei zwei weiteren Spielern, die er über das Internet kennengelernt hatte von diesen Passwörter zu ihren Accounts erhalten. Er hat dies ausgenutzt um Ausrüstungsgegenstände zu entwenden und sie zu verkaufen. Nichts so Ungewöhnliches, mag sich der ein- oder andere denken, denn dies passiert im Battle.Net tagtäglich. Das Besondere an diesem Fall ist, dass der Jugendliche hier vor Gericht landete und den Diebstahl virtueller Gegenstände jetzt mit 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit büßen muss – das Gericht hat ihn wegen „unbefugter Datenveränderung“ verurteilt. Dazu kommt noch der finanzielle Aspekt: das Gericht schätzte den entstandenen Schaden auf 1000 Euro und dies muss er ebenfalls begleichen.

Als Urteilsbegründung wurde angegeben, dass die virtuelle Ausrüstung im Internet für reales Geld gehandelt wird, und daher ein realer Schaden entstanden ist. Wie sich dieser Präzedenzfall auch auf Spiele wie Diablo 2 auswirkt, wird sich zeigen.

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