So lautet ein Urteil des OVG Berlin, da es sich bei einem Internetcafe laut Richterspruch nicht um Spielhallen handelt.
Das Oberverwaltungs-Gericht Berlin hat entschieden, dass Spiele in einem Internetcafé grundsätzlich gegen die Gewerbeordnung verstoßen. Um weiterhin ein solches Angebot bieten zu können, brauchen die Betriebe eine Spielhallenerlaubnis.
Das Urteil kam zu Stande, nachdem zwei Cafés PCs vernetzt hatten um unter anderem Spiele wie „Counterstrike“ anzubieten. Auch diesen Punkt rügten die Richter, da diese Computer jedem zugänglich sind und somit auch gegen den Jugendschutz verstoße.
Auch wenn diese Möglichkeiten nicht genutzt werden, alleine die Möglichkeit reiche aus, so das OVG-Urteil.