Diskussionen über Indizierungen von Computerspielen werden in der Öffentlichkeit zwar oft geführt, entbehren aber meistens der nötigen juristischen Grundlage. Um Aufklärung darüber zu bekommen, wann und vom wem ein Computer- oder Videospiel indiziert werden kann und was eine Indizierung für Spielehersteller, Käufer und Betreiber von Fan-Sites bedeuten kann, sprach golem.de mit Rechtsanwalt Thorsten Feldmann.
Ausschlaggebend ist, ob das Spiel jugendgefährdend ist, d.h. ob das Spiel geeignet ist, „Jugendliche sittlich zu gefährden“. Das Gesetz nennt eine Reihe von Merkmalen, die eine solche Jugendgefährdung hervorrufen. Dazu zählen verrohend wirkende Inhalte oder solche, die zu Gewalttätigkeit anreizen. Bei Games besonders relevant ist also die Gewaltdarstellung, die der Gesetzgeber als schädlich für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ansieht.
In aller Regel wird ein Spiel indiziert, wenn Gewalt als sinnvolles Konfliktlösungsmittel, Selbstjustiz oder detaillierte Mord- und Gewaltszenen zum Selbstzweck dargestellt werden. Wie man aber sieht, liegen diesen Begriffen gewisse Wertungen zu Grunde, so dass man im konkreten Fall darüber streiten kann, ob ein Spiel nun auf den Index kommt oder nicht. Das Gesetz ist flexibel, die Einzelfallbewertung fällt daher schwer. Einfach ist es nur bei rassistischen und nationalsozialistischen Inhalten. In diesen Fällen erübrigt sich jede Diskussion.
Feldmann ist Partner der Kanzlei JBB-Rechtsanwälte. Er berät Unternehmen auf dem Gebiet des Medienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Rechtsanwalt ist Mitglied des Beschwerdeausschusses der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (fsm) und Jugendschutzbeauftragter zahlreicher Online-Dienste.