Nichts wurde in den letzten Stunden heißer diskutiert, als die Indizierung von RTCW (Return to Castle Wolfenstein) und UT (Unreal Tournament). Niemand konnte so wirklich verstehen, warum ein so altes Spiel wie UT und ein so harmloses Spiel wie RTCW auf den Index gesetzt werden konnten. Nun haben wir die Erklärung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, warum dieser Schritt unternommen wurde.
Return to Castle Wolfenstein wurde am 17.02.2001 durch das Jugendamt Münster zur Indizierung beantragt, da es nach Inhalt und Gestaltung weitgehend analog zum bereits indizierten Titel „Wolfenstein 3D“ angelegt sei …
Unreal Tournament wurde durch das Stadtjugendamt Erkelenz am 10.12. zur Indizierung beantragt, wobei der Vergleich mit dem indizierten Spiel „Quake-Arena“ gezogen – und eine desensiblisierende und verrohende Wirkung von detaillierten Gewaltdarstellungen (gezielter Kopfschuss; Zerlegen in Fleisch, Blut- und Knochenreste) und der Inszenierung des gezielten Abschlachtens menschlicher Gegner in form eines sportliche Wettkampfes unterstellt wurde.
Die Begründungen sind noch um Einige Punkte länger, und die gesamte Ausführung könnt Ihr HIER nachlesen.
Auf www.planetwolfenstein.de findet Ihr weitere Meldungen zum Thema und eine aktuelle Umfrage, was Ihr von der Indizierung der beiden Ego-Shooter haltet.