Blizzard hat am 24.09.2012 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich der Publisher zukünftig auf den Verpackung der Spiele darauf hinzuweisen, dass für die Spielnutzung eine dauerhafte Internetverbindung bestehen und ein Account auf Battle.net angelegt werden muss. Der Anlaß für die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband war der Release von Diablo 3. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich aber auf sämtliche Angebote Blizzards, die eine dauerhafte Internetverbindung und einen battle.net-Account benötigen.
Zu der Unterlassungsklage gegen Blizzard kam es, da laut der VSZB (Verbraucherzentrale Bundesverband), welche Blizzard abgemahnt hatte, einige wichtige Hinweise für die Spieler nicht auf den Verpackungen angegeben wurden. Darunter zählen der fehlende Vermerk auf die dauerhafte Internetverbindung und die Registrierung bei Battle.net. Bis zum 01.04.2013 müssen nun alle neuen Verpackungen die notwendigen Hinweise erhalten, vorwiegend die, dass die Voraussetzung für das jeweilige Spiel die bestehende Internetverbindung ist.
Eigentlich hätte Blizzard bereits bis zum 13. Juli eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, aber es ist üblich, dass man bei komplexeren Dingen ein bisschen mehr Zeit gewährt. Die Aufbrauchfrist für Altverpackungen bis zum 01.04.2013 war sicherlich ein Grund, da Blizzard kalkulieren musste, wie lange die bereits produzierten und ausgelieferten Packungen noch reichen. Theoretisch reicht bereits eine einzige unveränderte Verpackung nach dem 01.04. um eine Vertragsstrafe auszulösen.
Das Verfahren gegen die gehäuften Serverausfälle wurde mittlerweile eingestellt, da dieses Problem nicht mehr auftrat und die Server weitgehend stabil laufen. Aktuell besteht für die VSZB noch das Problem, dass durch die Registrierung auf Battle.net die Spieler ihr gebrauchtes Spiel nicht weiter verkaufen können.
Danke an Christina von ingame für den Hinweis.
Quelle: Surfer haben Rechte (Verbraucherzentrale Bundesverband)