Vor einer Woche entschied das Oberlandesgericht in Hamburg, dass Goldverkäufe in Diablo 3 nicht rechtswidrig sind. Blizzard vertrat diese Auffassung seit Jahren und bekam in vorherigen Instanzen von anderen Gerichten jeweils Recht. Alles begann mit einer Klage gegen die Bossland GmbH, die auf einer Internetseite Gold für Diablo 3 anboten. Blizzard erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, alle Widersprüche blieben nutzlos. Erst im jetzigen Berufungsverfahren konnte Bossland einen Erfolg für sich verbuchen – Blizzard muss nun auch die Kosten für das Verfahren übernehmen, eine weitere Revision wird es nicht geben.
Ob sich der Aufwand gelohnt hat, kann bezweifelt werden. In anbetracht der Tatsache, dass in Diablo 3 keine Möglichkeit mehr existiert, die den Verkauf von Gold ermöglichen würde, scheint dieses Urteil zum jetzigen Zeitpunkt im Bezug auf Diablo 3 relativ sinnlos zu sein. Es scheint jedoch durchaus im Bereich des möglichen zu liegen, dass dieser Präzedenzfall nun bei anderen Streitigkeiten rund um das Thema Verkauf virtueller Güter herangezogen wird.